AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen CORA REchtsberatung
A. Ablauf der Online Beratung
- Die CORA-Online-Rechtsberatung gliedert sich in fünf
Schritte.
1. Der Absender der Online-Anfrage schildert sein
Rechtsproblem und sendet eine mit den notwendigen Daten versehene eMail
an CORA.
2. CORA ordnet die Online-Anfrage einem Rechtsgebiet zu und leitet die
eMail an einen für dieses Rechtsgebiet zuständigen in Deutschland
zugelassenen Rechtsanwalt weiter.
Am Wochenende und an Feiertagen werden die Online-Anfragen
entgegengenommen und am darauf folgenden Arbeitstag weitergeleitet.
3. Der Rechtsanwalt teilt dem Absender der Online-Anfrage zunächst mit,
welche Kosten für die Beantwortung der Anfrage entstehen werden.
4. Der Absender der Online-Anfrage kann nun entscheiden, ob er mit den
Kosten einverstanden ist oder nicht. Falls ja, teilt er dies dem
Rechtsanwalt mit, der danach seine Online-Anfrage aufgrund des zustande
gekommenen Rechtsberatungsvertrages beantwortet.
Falls nein, ist die Online-Anfrage abgeschlossen und es sind keine
Rechtsanwaltskosten entstanden.
5. Nach Beantwortung der Online-Anfrage wird dem Absender der Anfrage
eine Gebührenrechnung durch den beratenden Rechtsanwalt gemäß den vorher
mitgeteilten Kosten übersandt.
B. Vertrag
- Zwischen CORA und dem Absender der Online-Anfrage
entsteht weder ein Beratungsvertrag noch ein sonstiges
Vertragsverhältnis. CORA leitet lediglich die Online-Anfrage kostenfrei
an einen Rechtsanwalt zur Beantwortung weiter. Erst wenn sich der
Absender der Online-Anfrage mit dem ihm mitgeteilten
Online-Beratungskosten einverstanden erklärt, kommt zwischen dem
Rechtsanwalt und dem Absender der Online-Anfrage ein wirksamer
Beratungsvertrag zustande. Sein Einverständnis mit den ihm mitgeteilten
Beratungskosten kann der Absender der Online-Anfrage per eMail, Post
oder Telefax abgeben. Gemäß § 312 b BGB kommt mit der anwaltlichen
Dienstleistung ein Fernabsatzvertrag zustande. Der Anfragende hat damit
das Recht den Vertrag binnen 2 Wochen zu widerrufen, wobei die Absendung
des Widerrufs genügt.
C. Ungeeignete Anfragen
-
Sofern sich eine Online-Anfrage nicht für die Beratung
über das Internet eignet, teilt der Rechtsanwalt dies dem Absender der
Online-Anfrage umgehend mit. Für diese Mitteilung fallen keinerlei
Anwaltsgebühren an. Die Kosten seines Internetzugangs trägt der Absender
der Online-Anfrage.
D. Rechtsschutzversicherung
- Eine anwaltliche Erstberatung kann durch eine
vorhandene Rechtsschutzversicherung gedeckt sein. Der Absender der
Online-Anfrage kann durch Nachfrage bei seiner Rechtsschutzversicherung
feststellen, ob die Kosten der Online Erstberatung vom
Versicherungsschutz umfasst sind. CORA übernimmt die diesbezügliche
Anfrage ausdrücklich nicht. Sofern dies der jeweils beratende Anwalt
übernimmt, unterliegt diese Anfrage ausdrücklich den Vereinbarungen mit
diesem Anwalt.
E. Datenschutz
- Sowohl CORA als auch der beratende Rechtsanwalt
versichern jegliche ihnen vom Absender der Online-Anfrage bekannt
gemachten Informationen oder Daten vertraulich zu behandeln. Darüber
hinaus können zwischen dem beratenden Rechtsanwalt und dem Absender der
Online-Anfrage nach vorheriger Absprache Verschlüsselungstechniken zur
Datenübertragung benutzt werden. Die zur Rechnungserstellung notwendigen
Daten werden gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert.
F. Haftung
- CORA leitet lediglich die Online-Anfrage an den
beratenden Rechtsanwalt zur Beantwortung weiter. Eine Haftung für
Beratungsfehler des Rechtsanwalts ist daher ausgeschlossen. CORA haftet
ebenso wenig für Netzausfälle, die von dem Provider, der Telekom oder
einem sonstigen Telekommunikationsanbieter verschuldet werden. Der
Absender der Online-Anfrage kann bei Systemausfällen keine
Schadenersatzansprüche herleiten, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Der beratende Rechtsanwalt beurteilt die ihm
übermittelte Online-Anfrage aufgrund des ihm mitgeteilten Sachverhalts.
Beratungsfehler ziehen daher keine Haftung des Rechtsanwalts nach sich,
wenn sie auf unrichtiger oder lückenhafter Schilderung des Sachverhalts
beruhen. Dies gilt nicht, wenn die fehlerhafte Beratung auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Rechtsanwalts beruht.
Die Haftung des
beratenden Rechtsanwalts für jede Anfrage ist auf eine Summe von
250.000,- EUR begrenzt.
G. Minderjährige
- Minderjährige Anfragende verpflichten sich die elterlichen Vertreter
oder den Vormund zu benennen und auf ihr Alter hinzuweisen.
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